TÄTER-OPFER-AUSGLEICH:
Täter-Opfer-Ausgleich - Was ist das?
Es ist das Bemühen des Täters, mit dem Verletzten einen Ausgleich für die Tat zu erreichen. Dazu findet, wenn alle Beteiligten dies freiwillig wollen, unter Anleitung in einer fachkundigen Einrichtung ein Gespräch zwischen Täter und Opfer statt, in dem das Opfer die Chance bekommt, die Hintergründe der Tat zu verstehen und dem Täter die Folgen der Tat zu verdeutlichen. Der Täter erhält die Gelegenheit sich für die Tat zu entschuldigen.
In § 46a StGB, der den Täter-Opfer-Ausgleich als "Bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen" definiert, ist vorgesehen, dass nach einem Täter-Opfer-Ausgleich die Strafe gemildert oder das Verfahren eingestellt wird.
Für das Tätigwerden der Täter-Opfer-Ausgleich-Stelle fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Was kann ich dabei für Sie tun?
Kontakt zu Täter-Opfer-Ausgleich-Stellen herstellen
Täter oder Opfer auf das Ausgleichgespräch vorbereiten
Mit der Staatsanwaltschaft über die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs verhandeln
Auf die Berücksichtigung des durchgeführten Täter-Opfer-Ausgleichs durch die Staatsanwaltschaft und den Richter achten und dafür sorgen