K.E.K.

KANZLEI EVA KALETSCH

IN DUISBURG

STRAFRECHT      JUGENDSTRAFRECHT      MEDIATION

STARTSEITE
WILLKOMMEN
ZUR PERSON
DIENSTLEISTUNG
ANFAHRT
DOWNLOAD
KONTAKT
IMPRESSUM


JUGENDSTRAFRECHT:

Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden (14 bis 21 Jahre) insbesondere bei:

    - Betäubungsmittelstraftaten
    - Andere krankheitsbedingte Straftaten
    - Körperverletzung
    - Raub, Diebstahl oder Ähnlichem

Unter besonderer Berücksichtigung der Situation von Jugendlichen und Heranwachsenden

    - Wenn möglich im Rahmen von Pflichtverteidigung
    - Beachtung des erzieherischen Grundgedanken
    - Situationsabhängige Beteiligung der Eltern und Angehörigen
    - Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

©Eva Kaletsch,Webdesign by Norbert Heimsath