|
|
JUGENDSTRAFRECHT:
Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden (14 bis 21 Jahre) insbesondere bei:
- Betäubungsmittelstraftaten
- Andere krankheitsbedingte Straftaten
- Körperverletzung
- Raub, Diebstahl oder Ähnlichem
Unter besonderer Berücksichtigung der Situation von Jugendlichen und Heranwachsenden
- Wenn möglich im Rahmen von Pflichtverteidigung
- Beachtung des erzieherischen Grundgedanken
- Situationsabhängige Beteiligung der Eltern und Angehörigen
- Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
|
|
|